Sehr geehrte Wettbewerbsteilnehmerin, sehr geehrter Wettbewerbsteilnehmer!

Wir bitten Sie nun, die nachstehend aufge­führten Teilnahmebedingungen sorgfältig zu lesen und zu beachten.

  1. Zulassungsvoraussetzungen
    • Zum Glaspreis der Stadt Rheinbach werden Schüler / Schülerinnen und Studen­ten / Studentinnen der Abschlussjahr­gänge der Fachschulen für Glasgestaltung in allen Glas­veredelungstechniken zugelassen. Die Schu­len werden von der Stadt Rheinbach eingela­den. Die Vorauswahl der eingereichten Wett­bewerbsobjekte trifft die jeweilige Schule.
  • Die Teilnehmer / Teilnehmerinnen müssen zum Zeitpunkt der Erstellung der Wettbewerbsar­beit Schüler der Fachschulen für Glasgestal­tung gewesen sein. Die Arbeit darf zum Zeit­punkt der Anmeldung nicht älter als 2 Jahre sein.
  1. Erstellung der Wettbewerbsarbeiten
    • Jeder Teilnehmer/jede Teilnehmerin fertigt nach eigenen, the­matisch frei gewählten Ent­würfen aus sei­nem Werkbereich eine Arbeit an.
  • Bei der Erstellung der Arbeiten kommt es neben der technisch-werkgerechten ein­wand­freien Ausführung besonders auf eine zeitge­mäße und persönliche Formaussage an. Ent­scheidend für das Urteil der Jury ist die ge­stalterische handwerkliche Leistung und Aus­sage.
  • Die Arbeiten dürfen keine Nachbildungen fremder Arbeiten sein. Keine der Dimensionen (Länge / Breite / Höhe) darf 100 cm überschrei­ten.
  • Eine Arbeit kann aus mehreren Stücken beste­hen, wenn diese nach ihrer Gestaltung und Zweckbestimmung eine Einheit bilden. Im Falle der Ablehnung auch nur eines Teils die­ser Einheit ist die ganze Arbeit abgelehnt.
  1. Einsendung der Wettbewerbsarbeiten

Die Wettbewerbsarbeiten müssen vom 29.05. – 1. Juni 2017 in der Zeit von 8 bis 16 Uhr angelie­fert werden.

Anlieferungsort:

Staatliches Berufskolleg
Glas, Keramik, Gestaltung

Zu den Fichten 19

53359 Rheinbach

Tel.: 0 22 26 / 922 00

  • Anlieferungstermine, die außerhalb der ge­nannten Öffnungszeiten liegen, sind zuvor mit dem Sekretariat des Staatlichen Berufs­kollegs Rheinbach (Anschrift wie oben) oder mit dem Glasmuseum (siehe unten) ab­zustimmen.
  • Bei persönlicher Anlieferung wird Ihnen die Annahme der Wettbewerbsarbeiten schrift­lich bestätigt.
  • Die Wettbewerbsarbeiten sind grundsätzlich im Original einzureichen.
  • Der An- und Abtransport der Wettbewerbsar­beiten, einschließlich Transportversiche­rung, geht zu Lasten des Teilnehmers. Alle Kosten am Wettbewerbsort (auch Versiche­rung) übernimmt der Veranstalter. Hinweis: Schäden, die durch die klimatischen Bedingungen im Pavillon verursacht werden, sind nicht versichert.
  • Zur besseren Kennzeichnung und Registrie­rung müssen alle Arbeiten unter einer sechs­stelligen, vom Teilnehmer selbst zu wählen­den Kennziffer eingereicht werden (z. B. Ge­burtsdatum 120392). Diese Kennziffer ist ebenfalls in das Formular einzutragen.

Die Bezeichnung ist so anzubringen, dass sie nicht verloren gehen kann und den Eindruck der Arbeit nicht beeinträchtigt (Unter- und / oder Rückseite). Weitere Beschriftun­gen der Wettbewerbsarbeiten sind unzuläs­sig.

  • Mit den Arbeiten ist gleichzeitig der diesen Teilnahmebedingungen beigefügte Formu­lar in dem dafür vorgese­henen Umschlag einzureichen. Auf dem Um­schlag ist in dem eingerahmten Feld nur die Kenn­ziffer einzusetzen. Der Vordruck ist in Druck- oder Maschinenschrift gut leserlich auszufül­len.
  1. Bewertung der Wettbewerbsarbeiten
    • Die eingereichten Arbeiten werden von einer neutralen Jury begutachtet.
  • Die Anzahl der Mitglieder und die Zusam­men­setzung der Jury werden so gewählt, dass eine einwandfreie Bewertung gewährleistet ist.

Die Jury entscheidet über die Zuerkennung der Preise 1-3.

Es wird auch ein Publikumspreis vergeben, über den mittels Teilnahmekarten und per In­ternet in der Zeit vom 26. Juni – 31. August  2017 abgestimmt werden kann.

  • Die Sitzung der Jury findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit satt.
  • Die Bewertung der Stücke erfolgt anonym. Die Namen der Einsender werden der Jury erst nach Festlegung der Preise bekannt ge­geben.
  • Die Entscheidung der Jury ist endgültig und auf dem Rechtsweg nicht anfechtbar.
  • Preisgeld
  1. Preis: 1000 EUR
  2. Preis:   750 EUR
  3. Preis:   500 EUR
    Publikumspreis:   1000 EURAusstellung der Wettbewerbsarbeiten

    • Die eingereichten Arbeiten werden in der Zeit vom 25. Juni bis 24. September 2017 im Glaspavillon Rheinbach „Hans-Schmitz-Haus“ ausge­stellt. Es wird darauf hingewiesen, dass der Pavillon ein Ganzglasgebäude ist, das nicht verdunkelt werden kann.
  1. Siegerehrung und Preisverleihung
    • Siegerehrung und Preisverleihung werden im Rahmen einer Feierstunde (voraussichtlich am 23. Sep­tember 2017, 17.00 Uhr) vorge­nommen. Die Anwesenheit der Preisträger an der Siegerehrung wird ausdrücklich er­wünscht. Reise- und Unterbringungskosten übernimmt der Veranstalter. Mit der Bewerbung versichern die Be­werber, dass sie im Falle der Zuerken­nung des Preises an diesem Tag für die Entgegennahme zur Verfügung stehen. 
  1. Abholung und Rückversand der Arbeiten
    • Die ausgestellten Wettbewerbsarbeiten sind vom 25. – 26. September 2017 von 8.00 bis 16.00 Uhr abzuholen.
  1. Veröffentlichung der Arbeiten
    • Zeitnah zur Ausstellungseröffnung erscheint ein gedruckter Katalog der Wettbewerbsar­beiten.
  1. Allgemeine Bedingungen
    • Der Teilnehmer/die Teilnehmerin stimmt der Veröffentlichung von Arbeit und Lebenslauf zu.
  • Der Teilnehmer/die Teilnehmerin hat zur späte­ren Veröffentli­chung vorab, und zwar bis zum 28. April 2017, einzuschicken:
  • 1 digitales Passfoto,
  • 1 digitales Objektfoto (beide ca. 20×30 cm, 180 dpi); Hinweis: Die Objekte sind so aufzunehmen, dass keine weitere Bildbe­arbeitung mehr erforderlich ist. Sollte ein Teilnehmer mehr als ein Objekt einrei­chen, ist jedes Objekt (oder Objekt­gruppe), das (die) später in der Ausstel­lung einzeln gewertet werden soll, geson­dert zu fotografieren. Außerdem ist unbe­dingt darauf zu achten, dass keinerlei Aufkleberä. mitfotografiert werden, da ihre digitale Entfernung sehr aufwändig ist. Die eingereichten Fotos werden ins Internet gestellt, um auch dem virtuellen Besucher der Ausstellung die Möglichkeit der Stimmabgabe für den Publikumspreis „Alexandra Bruns“ zu geben, ferner wer­den sie für die gedruckte Dokumentation des Wettbewerbes benötigt.
  • einen Lebenslauf in Stichpunkten:
  • Geburtsort und Datum
  • Schulbesuche
  • bisherige Wettbewerbe und Aus­zeich­nungen.Den eingereichten Objekten und Fotos kön­nen Ideenskizzen mit erläuternden Beschrei­bungen beigefügt werden. Sie dienen zum besseren Verständnis bei der Bewertung der Wettbewerbsarbeiten.
  • Durch die Einreichung seiner Arbeiten er­kennt der Teilnehmer/die Teilnehmerin diese Teil­nahmebe­dingungen an.

Wer die Teilnahmebedingungen (ganz oder auch teilweise) nicht einhält, scheidet ohne nähere Angabe von Gründen aus dem Wett­bewerb aus. Hierzu können gegenüber dem Veranstalter keine Ansprüche geltend ge­macht werden.

  • Auf dem beiliegenden Formblatt ist eine Erklä­rung abzugeben, dass der Teilnehmer/die Teilnehmerin den genannten Voraussetzun­gen der Teil­nahme­bedingungen entspricht.
  1. Informationen zum Wettbewerb

Stadt Rheinbach
Himmeroder Wall 6
53359 Rheinbach
Tel.:           0 22 26 / 917 500
Fax.:          0 22 26 / 917 520

Email:  glasmuseum@stadt-rheinbach.de